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    • SV-Rechengrößen 2012
    • Aktuelle Änderungen im Meldeverfahren ab Januar 2012
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Gesundheitsförderung im Betrieb

Hautkrebsvorsorge direkt im Unternehmen senkt gesundheitliche Risiken und bedarf nur geringen Organisationsaufwands.

Hier gehts zum Titelthema
  • Aktuelles

    Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012

  • Recht

    Neues Gesetz zur Insolvenz

  • Finanzen

    Firmenfeiern steuerlich absetzen


Jahres-
wechsel
als
Präsenta-
tion





























  • Gesundheit

    Hautkrebsvorsorge direkt im Unternehmen

    Zehntausende Personen erkranken jährlich neu an Hautkrebs. Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Vorsorgeuntersuchung ermöglichen und damit Ausfallrisiken senken. mehr

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    Präventive Gesundheitsförderung im Betrieb

    Hautkrebsvorsorge direkt im Unternehmen senkt gesundheitliche Risiken und bedarf nur geringen Organisationsaufwands.

    Hautkrebs ist der am weitesten verbreitete Krebs beim Menschen. Jährlich erkranken in Deutschland ca. 171.000 Menschen neu an weißem Hautkrebs (Basalzellenkrebs, Basaliom) und rund 24.000 Menschen an schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom). Allein bei Frauen und Männern unter 35 Jahren kommt es zu ca. 3.700 Neuerkrankungen in Deutschland, so die Schätzungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein. Auch für junge Menschen ist es somit äußerst sinnvoll, eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.

    Da es fließende Übergänge von den Vorstufen bis zum echten Hautkrebs gibt, ist es wichtig, Veränderungen der Haut rechtzeitig zu entdecken. Denn auch für den Hautkrebs gilt: Je früher er erkannt wird, desto besser stehen die Behandlungs- und Heilungschancen. Da Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oft vernachlässigt werden, können Unternehmen für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein betriebsinternes Hautkrebs-Screening organisieren, das während der Arbeitszeit stattfinden kann. Eine solche Vorsorgemaßnahme unterstützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter. Ein Arbeitgeber, der sich für eine starke Gesundheitskultur in seinem Unternehmen einsetzt, gewinnt Vertrauen und ein gutes Image.

    Den richtigen Dermatologen finden
    Das Screening im Unternehmen wird von Hautärzten (Dermatologen) durchgeführt. Der organisatorische Aufwand für das Unternehmen unterscheidet sich je nach Wahl des durchführenden Arztes. Neben niedergelassenen Dermatologen aus der Gegend gibt es verschiedene externe Dienstleister, die sich auf die Durchführung von Screenings im Bereich Hauterkrankungen spezialisiert haben.

    Gern unterstützt Sie die BKK Mobil Oil bei der Suche nach einem geeigneten Dermatologen. Falls Sie unsere Unterstützung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an BGF@bkk-mobil-oil.de.

    Untersuchungsablauf und Kosten
    Bei der erweiterten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung, die in der Regel 10 bis 15 Minuten dauert, wird der Hautarzt

    • eine gezielte Anamnese durchführen, das heißt insbesondere nach Vorerkrankungen und einer eventuellen familiären Belastung (Krebserkrankungen bei Verwandten) fragen,
    • bei erstmaliger Untersuchung eine Hauttypbestimmung mit individueller Risikoanalyse vornehmen,
    • die gesamte Haut unter Zuhilfenahme eines Auflichtmikroskops nach standardisierten Vorgaben untersuchen (kontrolliert werden auch der Kopf, die Achselhöhlen, die Leistenbeugen, die Finger- und Zehenzwischenräume sowie die Hautfalten) und
    • den Teilnehmern seinen Befund mitteilen und sie gegebenenfalls zu weiteren Schritten beraten.

    Für Personen über 35 Jahre handelt es sich bei dieser Untersuchung um eine gesetzliche Kassenleistung. Die BKK Mobil Oil übernimmt die Kosten, auch wenn das Screening im Unternehmen durchgeführt wurde.

    Alternativ können alle Versicherten der BKK Mobil Oil ab 18 Jahren an der erweiterten Hautkrebsvorsorge teilnehmen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf unserer Website.
     

Aktuelles
  • Aktuelles

    SV-Rechengrößen 2012

    Der Gesetzgeber hat die neuen Rechengrößen festgelegt. Für die Lohnabrechnung im nächsten Jahr informieren wir Sie in dieser Ausgabe über die neuen Werte der Sozialversicherung für 2012. mehr

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    Aktuelle Änderungen im Meldeverfahren ab Januar 2012

    Auch wenn für das Jahr 2012 kein Sozialausgleich durchgeführt wird, ändert sich ab dem 1. Januar 2012 das Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigten und Beschäftigten in der Gleitzone. Hier erfahren Sie mehr

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    Rechengrößen in der Sozialversicherung 2012

    Neue SV-Werte gelten ab dem 01.01.2012

    In der Krankenversicherung erfolgt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 45.900,00 Euro (monatlich 3.825,00 Euro) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 50.850,00 Euro (monatlich 4.237,50 Euro).

    Die Beitragsbemessungsgrenze (West) beträgt in der Rentenversicherung und in der Arbeitsförderung 67.200,00 Euro (monatlich 5.600,00 Euro), in der knappschaftlichen Rentenversicherung 82.800,00 Euro (monatlich 6.900,00 Euro).

    Die Bezugsgröße (West) beträgt im nächsten Jahr 31.500,00 Euro (monatlich 2.625,00 Euro).

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und der Arbeitsförderung sowie die Bezugsgröße (Ost) bleiben gegenüber 2011 unverändert.

    In unserem Downloadbereich informieren wir Sie außerdem über die Zahlen zur Sozialversicherung für den Rechtskreis Ost und West.

    Bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

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    Kein Sozialausgleich in 2012

    Trotz der Tatsache, dass 2012 kein Sozialausgleich stattfinden wird, kommen Änderungen im Meldeverfahren auf Sie zu.

    Die meisten geplanten Änderungen im Meldeverfahren wurden vorerst ausgesetzt. Für 2012 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 0,00 Euro festgelegt, ein Sozialausgleich findet in 2012 somit nicht statt. Der Gesetzgeber beschloss, dass diese Änderungen erst umzusetzen sind, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag größer als 0,00 Euro sein wird und somit ein Sozialausgleich stattfindet. Für Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind oder in der Gleitzone beschäftigt sind, müssen künftig alle Arbeitgeber die sogenannte GKV-Monatsmeldung abgeben. Darin übermitteln sie das monatliche beitragspflichtige Entgelt bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) in der Rentenversicherung.

    Die GKV-Monatsmeldung erstatten Sie als Arbeitgeber mit dem neuen Datenbaustein Krankenversicherung (DBKV). Als Abgabegrund verwenden Sie den neu eingeführten Schlüssel "58".

    Mehrfachbeschäftigte und Beschäftigte in der Gleitzone: Meldung "58" erforderlich

    Liegt das Entgelt eines (Mehrfach)beschäftigten in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro (inkl. Einmalzahlungen) oder überschreiten die Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze, teilen wir Ihnen nach Ihrer GKV-Meldung per Datensatz für die Beitragsberechnung mit, wie hoch das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen ist und wie sich die Beitragslast verteilt.

    Weitere Änderungen können folgen, auch im Bereich der Beitragsnachweisung. Hier ist momentan von einer Übergangsfrist auszugehen, in der die Arbeitgeber Ihre Beitragsnachweise im Altverfahren (Meldeweg per E-Mail oder FTAM, Rückmeldeweg im Fehlerfall mit gelber Post, Befüllung des DSKO-Feldes 412 mit „N“) zurechnen. Eine technisch einwandfreie Umsetzung des maschinellen Meldeverfahrens zum 01.01.2012 ist unwahrscheinlich, da bei vielen Softwareprodukten der Rückmeldeweg direkt mit dem Meldeweg verknüpft ist, eine Trennung der Übertragung ist nicht möglich.

     Der GKV Spitzenverband berät noch über eine finale Information zum Meldeverfahren an die Krankenkassen.

  • Unternehmen

    Intrapreneurship – Unternehmergeist in allen Etagen

    Wer seine Mitarbeiter zum Intrapreneur – also zum Unternehmer im Unternehmen – befördert, begünstigt ein aktives und konstruktives Miteinander. Welche Chancen sich für Ihr Unternehmen daraus ergeben, erfahren Sie hier. mehr

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    Intrapreneurship – mit dem Maximum an Freiheit zu Wachstum und Flexibilität

    Leitende Angestellte, die unternehmerisch denken, sorgen für ein konstruktives Miteinander und arbeiten ergebnisorientiert. Intrapreneurship unter der Lupe.

    Führungskräfte, die nach dem Leitbild „Unternehmer im Unternehmen“ eigenverantwortlich handeln, werden als Intrapreneure bezeichnet. Sie besitzen ein Höchstmaß an Freiheit. Ein unternehmerisches Risiko tragen sie – im Gegensatz zu Entrepreneuren, also Unternehmensgründern – jedoch nicht.

    Das Intrapreneurship-Konzept setzt sich aus strategischen, organisationalen und kommunikativen Handlungseinheiten zusammen. Sie sorgen dafür, dass Entscheidungsprozesse und Maßnahmen des Unternehmens und des Intrapreneurs ineinandergreifen und nicht isoliert durchgeführt werden. Das heißt: Ursache-Wirkungs-Beziehungen werden im systemischen Gesamtzusammenhang betrachtet.

    Voraussetzungen für eine gelungene Förderung der Arbeitnehmer
    Für ein Unternehmen ist es besonders wichtig, ein Klima zu schaffen, das unternehmerisches Verhalten begünstigt. Hierbei spielt die Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeiter durch den Unternehmer eine tragende Rolle. Lob der Leistungen motiviert und fördert die Kreativität des Denkens. Durch mehr Verantwortungsbewusstsein und eigenverantwortliches Handeln, Mitdenken und aktive Mitgestaltung verhalten sich Intrapreneure so, als ob sie selbst Unternehmer wären. So können Wachstum und Flexibilität des Unternehmens langfristig erhöht werden.

    Der Führungsstil und die Firmenkultur sind ausschlaggebend dafür, ob die Einführung eines Intrapreneurship-Programms in Ihrem Unternehmen realisierbar ist. Führungskräfte fördern und fordern ihre Mitarbeiter und deren Ideen. Wichtig ist aber, dass Sie die Befugnisse Ihrer Mitarbeiter klar im Unternehmen kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Manche Mitarbeiter sind ansonsten der Meinung, sie bräuchten eine Erlaubnis zur selbstständigen Arbeit, andere, dass sie ihre Kompetenzen überschreiten könnten.

    Für die Einführung eines Intrapreneurship-Programms benötigt ein Unternehmen

    • Unterstützung durch die Geschäftsleitung,
    • verfügbare Ressourcen (nicht nur Geld) und
    • technologische Möglichkeiten.

    Verschaffen Sie Ihren Mitarbeitern eine aktive Mitbestimmungsmöglichkeit. Handeln, selbst entscheiden dürfen, Gehör finden – das ist das, was Ihre Mitarbeiter brauchen, um eigene, neue Wege zu gehen. Ein Mitarbeiter sollte auf persönlicher Ebene eine proaktive Persönlichkeit, kognitive Fähigkeiten und weitgehende Autonomie am Arbeitsplatz mitbringen. Intrapreneure, die unter Zeitmangel oder Mangel an physischen oder finanziellen Mitteln leiden, werden oft ausgebremst und nutzen dem Unternehmen nicht in dem Maße, wie es wünschenswert wäre.

    Starke Mitarbeiter – starkes Unternehmen
    Die Auswirkungen eines erfolgreich eingesetzten Intrapreneurship-Programms lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    • nachhaltige Stärkung der Innovationsfähigkeit der gesamten Unternehmung
    • Schaffung eines erlebbaren, einzigartigen und auf Mehrwert ausgerichteten Profils am Markt, das im individuellen Verhalten eines jeden Mitarbeiters sichtbar ist
    • Förderung der organisatorischen Flexibilität
    • vergleichbares Geschäftsverständnis bei allen Mitarbeitern
    • interne wie externe Kundenorientierung
    • gefördertes Vertrauen untereinander
    • verantwortungsvoller Umgang mit knappen Ressourcen
    • optimierte interdisziplinäre Zusammenarbeit (funktions-, divisions-, standortübergreifend)
    • starke individuelle und gemeinschaftliche Ergebnisorientierung
    • konstruktives Verhalten und Akzeptanz unternehmerischen Wandels

    Quelle: CN – Unternehmerisch Denken, Fühlen & Handeln

     

  • Recht

    Insolvenzverfahren – das Ende für Ihr Unternehmen?

    Nicht immer. Mit der neuen Gesetzeslage verbessern sich die Chancen auf frühzeitige Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen. Lesen Sie hier, wie. mehr

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    Neues Gesetz zur Insolvenz begünstigt Sanierungschancen

    Durch Verbesserung der Gesetzeslage können insolvenzbedrohte Unternehmen frühzeitig Sanierungsaktivitäten starten.

    Insolvenzbedrohte Unternehmen, die frühzeitig eine Sanierung einleiten wollen, stoßen derzeit in Deutschland auf rechtliche Hindernisse. In der Vergangenheit haben einige Unternehmen aus diesem Grund ihren Sitz nach Großbritannien verlegt: Der Geschäftsleitung und den potenziellen Gläubigern erschien die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach britischem Recht zur Sanierung des Unternehmens vorteilhafter.

    Die Schwächen des geltenden Rechts sowie die bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Gerichtsentscheidungen im Einzelfall führen dazu, dass ein frühzeitig gestellter Insolvenzantrag mit dem Ziel der Unternehmenssanierung eher selten vorkommt. Zumeist wird der Insolvenzantrag erst gestellt, wenn das Vermögen des Schuldners schon aufgezehrt ist und keine Sanierungschancen mehr bestehen.

    Ein früher Insolvenzantrag erhöht die Chancen einer erfolgreichen Sanierung deutlich.
    Ziel des neuen Gesetzentwurfs ist es daher, Schuldner und Gläubiger frühzeitig einzubeziehen und allen Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens zu verschaffen. Die Möglichkeiten der Sanierung werden durch einen Insolvenzplan erweitert.

    In dem Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (Drucksache Deutscher Bundestag Nr. 17/5712 vom 04.05.2011) sind mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, durch Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung und durch eine größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte. Die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen trägt zur Erhaltung von Arbeitsplätzen bei.

    Kosten für Wirtschaftsunternehmen entstehen infolge der geplanten Gesetzesänderung nicht. Die Ausführung des Gesetzes lässt keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, erwarten. Durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen wird die Informationspflicht bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens durch den Schuldner erweitert. Da hierdurch bereits bestehende Informationspflichten deutlich reduziert werden, wirkt die Erweiterung kostenneutral.

    Mit zahlreichen Änderungen hat der Deutsche Bundestag am 27.10.2011 das Gesetzzur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternemen (Drucksache:679/11) verabschiedet. Die folgenden Änderungen gehen zumindest teilweise auf Anregungen des Bundesrats aus seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zurück:

    • Streichung der Zuständigkeitskonzentration der Insolvenzgerichte
       
    • Streichung von §56 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 InsO-E, wonach die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters nicht allein dadurch ausgeschlossen werden sollte, dass er den Insolvenzplan erstellt hat
       
    • Angleichung der Schwellenwerte des § 22 a INsO-neu an die Werte des § 267 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HGB
       
    • Verschiebung des Inkrafttretens des Insolvenzstatistikgesetzes auf den 01.01.2013
       
    • Die Einschränkung der dem Schuldner auferlegten Darlegungslasten bei einem Eigenantrag
       
    • Das Recht des vorläufigen Gläubigerausschusses, eine andere als die bestellte Person zum Insolvenzverwalter zu wählen, wenn der Ausschuss im Vorfeld nicht angehört wurde
       
    • Streichung der Privilegierung der Clearingstelle
       
    • Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Korrektur offensichtlicher Fehler des Insolvenzplans u. a.

    Mehr zu dem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter www.bundesrat.de

     

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  • Finanzen

    Weihnachtsfeier steuerlich absetzen

    Das Jahr ist so gut wie zu Ende – da ist es Zeit, auf die Erfolge des vergangenen Jahres zurückzuschauen und den Mitarbeitern eine Weihnachtsfeier zu spendieren. Lesen Sie hier, wie Sie die Feier richtig von der Steuer absetzen. mehr

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    Feiern mit der Firma

    In welchem Umfang Sie Ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen können

    Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit ihrem persönlichen Engagement zum Erfolg Ihres Unternehmens beigetragen und so können Sie sich auch im kommenden Jahr optimistisch den Herausforderungen des Marktes stellen. Zum Ausklang des Jahres möchten Sie nun gemeinsam mit Ihren Arbeitnehmern eine Weihnachtsfeier genießen.

    Freigrenze von 110,00 Euro
    Die Kosten für eine solche Feier können Sie als Betriebsausgaben erfassen, wodurch Sie schnell mehrere tausend Euro Steuern sparen. Aber beachten Sie: Die Kosten pro Mitarbeiter dürfen einen Betrag von 110,00 Euro brutto nicht übersteigen. Damit müssen alle Ausgaben für die Feier abgedeckt sein. Darunter fallen zum Beispiel

    • Raummiete
    • Dekoration
    • Essen
    • Getränke
    • Musikband
    • Transport
    • Geschenke für die Mitarbeiter etc.

    Achtung: Wenn Sie die Ehepartner Ihrer Arbeitnehmer einladen, gilt für diese nicht zusätzlich ein Freibetrag, sondern Sie rechnen mit 110,00 Euro pro Ehepaar.

    Kalkulation im Voraus
    Damit Sie hinterher nicht das Nachsehen haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Feier im Vorfeld ganz genau zu kalkulieren. Lassen Sie sich Kostenvoranschläge und Angebote von Lieferanten erstellen, zum Beispiel für das Catering und die Getränke. Haben Sie vor, Ihren Mitarbeitern auf der Weihnachtsfeier kleine Geschenke zu übergeben, dann bedenken Sie, dass auch diese Kosten bereits in dem Freibetrag von 110,00 Euro enthalten sein müssen.

    Das Finanzamt erlaubt höchstens zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr, bei denen die Kosten pro Arbeitnehmer jeweils nicht mehr als insgesamt 110,00 Euro betragen dürfen, damit sie steuerfrei bleiben. Findet eine dritte Veranstaltung statt, ist stets eine der drei Veranstaltungen steuerpflichtig.

    Mehr dazu lesen Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzminsterium.de.

  • Service

    Jetzt neu: der Jahreswechsel als Präsentation

    Die Änderungen im Sozialversicherungsrecht sind zum Jahreswechsel 2011/2012 komplex, auch wen einige Änderungen politisch vorerst nicht beschlossen worden sind. Wir haben eine Präsentation zu allen Neuerungen für Sie vorbereitet. Lesen Sie hier mehr

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    Präsentation zum Jahreswechsel

    Änderungen im Sozialversicherungsrecht übersichtlich aufbereitet

    Sozialausgleich, Meldegrund 58, 9-stelliger SV-Schlüssel, neue Anforderungen an die Beitragsnachweise – haben Sie alles verstanden, was in den vergangenen Monaten beschlossen wurde?

    Wir möchten Ihnen den Übergang ins Jahr 2012 erleichtern: Alle Änderungen zum Jahreswechsel können Sie anhand einer Präsentation auf unserer Website noch einmal im Detail betrachten und nachvollziehen. Sollten dann noch Fragen offen sein, nehmen Sie gern mit unserer Fachberatung Kontakt auf.

    Die Präsentation mit allen Neuerungen zum Jahreswechsel 2011/2012 steht Ihnen auf unserer Website zum Download bereit.

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  • Gesundheit

    Hautkrebsvorsorge direkt im Unternehmen
    Zehntausende Personen erkranken jährlich neu an Hautkrebs. Unternehmen können ihren Mitarbeitern die Vorsorgeuntersuchung ermöglichen und damit Ausfallrisiken senken.

    Aktuelles

    SV-Rechengrößen 2012
    Der Gesetzgeber hat die neuen Rechengrößen festgelegt. Für die Lohnabrechnung im nächsten Jahr informieren wir Sie in dieser Ausgabe über die neuen Werte der Sozialversicherung für 2012.

    Aktuelle Änderungen im Meldeverfahren ab Januar 2012
    Auch wenn für das Jahr 2012 kein Sozialausgleich durchgeführt wird, ändert sich ab dem 1. Januar 2012 das Meldeverfahren bei Mehrfachbeschäftigten und Beschäftigten in der Gleitzone. Hier erfahren Sie

    Unternehmen

    Intrapreneurship – Unternehmergeist in allen Etagen
    Wer seine Mitarbeiter zum Intrapreneur – also zum Unternehmer im Unternehmen – befördert, begünstigt ein aktives und konstruktives Miteinander. Welche Chancen sich für Ihr Unternehmen daraus ergeben, erfahren Sie hier.

    Recht

    Insolvenzverfahren – das Ende für Ihr Unternehmen?
    Nicht immer. Mit der neuen Gesetzeslage verbessern sich die Chancen auf frühzeitige Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen. Lesen Sie hier, wie.

    Finanzen

    Weihnachtsfeier steuerlich absetzen
    Das Wachstum fördern, um die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte voranzutreiben: das ist das Ziel des Zukunftspakets der Bundesregierung. Doch wie werden die Pläne im Einzelnen umgesetzt?

    Service

    Jetzt neu: der Jahreswechsel als Präsentation
    Die Änderungen im Sozialversicherungsrecht sind zum Jahreswechsel 2011/2012 komplex, auch wen einige Änderungen politisch vorerst nicht beschlossen worden sind. Wir haben eine Präsentation zu allen Neuerungen für Sie vorbereitet. Lesen Sie hier

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